Unterschiedliche HL7-Interpretationen als systemische Integrationsbarriere

Unterschiedliche HL7-Interpretationen als systemische Integrationsbarriere

In der Praxis digitaler Gesundheitsarchitekturen ist HL7 längst keine Innovation mehr, sondern infrastrukturelle Voraussetzung. Dennoch offenbaren sich in Systemintegrationsprojekten regelmässig grundlegende Herausforderungen: Unterschiedliche Interpretationen und Implementierungen desselben HL7-Standards durch verschiedene Anbieter behindern die semantische Interoperabilität ebenso wie die technische Anschlussfähigkeit – mit teils hohen Kostenfolgen.

Strukturelle Fragmentierung trotz Normenbasis

HL7 v2 lässt durch seinen flexiblen, segmentbasierten Aufbau erheblichen Interpretationsspielraum zu. Dieser wurde in der Vergangenheit oft projektspezifisch ausgereizt. Resultat ist eine Vielzahl von proprietären Dialekten: gleiche Nachrichtentypen mit unterschiedlicher Feldbelegung, Kodierung oder Ereignislogik. Auch bei HL7 FHIR zeigt sich trotz formal standardisierter Ressourcen ein ähnliches Muster, etwa durch uneinheitliche Profilierungen, abweichende Terminologien oder inkonsistente API-Designs.

Folgen für Integration, Governance und Betrieb

Für Spitäler und Gesundheitsnetzwerke bedeutet dies einen erheblichen Mehraufwand: Schnittstellen müssen mühsam abgestimmt, Mapper gepflegt und Kommunikationsserver komplex konfiguriert werden. Dies bindet nicht nur IT-Ressourcen, sondern erschwert auch Migrationen, Redundanzfreiheit und Skalierbarkeit. Darüber hinaus entstehen Governance-Probleme, etwa bei der Sicherstellung einheitlicher Datendefinitionen oder der Validierung regulatorischer Anforderungen.

Fazit: Standardisierung heisst nicht Automatisierung

Die blosse Verwendung von HL7 – gleich welcher Version – garantiert keine Interoperabilität. Entscheidend ist die gemeinschaftliche Festlegung institutionell anschlussfähiger Profile, Datenspezifikationen und Validierungsverfahren. Für Beschaffer und CIOs bedeutet das: HL7-Kompatibilität ist kein Zuschlagskriterium, sondern eine Prüfpflicht im Rahmen strategischer Architekturplanung.

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